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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern _Relax
02.07.2009, 20:24 Uhr

Bußgeld,

Guten tag wünsche ich =)

also, es geht um folgendes.
bin in der Probezeit, hab schon 4 jahre, und halt nachschulung.
jetzt hab ich wieder nen Briefchen bekommn.

ich wurde am 19.05.09 gebltzt, also vor gut 1 1/2 Monaten.
mit 22 zuviel. statt 50 - 72 nach tolleranzabzug.

jetzt ist die frage was ich mache und was ich wohl bekomme.

im BUßgeldkatalog steht mir wird zu nem psychologen oder so geraten. aber nen Bekannter hat gesagt ich bekomm wieder 2 jahre mehr probezeit.
ausserdem ist die frage ob nach 3 Monaten das ding verjährt ist und es vllt ratsam ist,(Weil man mich nicht so sehr gut auf dem foto erkennt) einfach jemanden anzugebn der mir ähnlich sieht und dem ich das auto geliehen habe um zu verzögern.


mit freundlichen Grüßen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.07.2009, 09:11 Uhr

zu: Bußgeld,

Eine erneute Verlängerung der Probezeit gibt es nicht. Die Folgen kannst du nach Eingabe der entsprechenden Werte hier nachlesen:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Verjährt ist es nach 3 Monaten nur, wenn in dieser Zeit keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen getroffen werden, wovon man nicht einfach ausgehen sollte. Deinen Kumpel als Fahrer anzugeben, wäre eine Straftat (falsche Verdächtigung). Außerdem wird der vermutlich keine Lust haben deine Punkte zu übernehmen, oder?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

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