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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franky007
08.02.2008, 22:02 Uhr

Willkür der Busgeldstelle?

Ich wurde mit einer völlig falschen Zeitangabe geblitzt. Nachdem ich in meiner ersten Anhörung das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht hatte, wurde die Zeit meinen Angaben entsprechend geändert und mir eine neue Anhörung zugeschickt.Daraufhin ließ ich mir die Beweisfotos aushändigen. Allerdings unterscheidet sich jetzt die Zeit auf den Fotos mit der des Busgeldbescheides.

meine Frage:
Habe ich bei so einen Fehler
die Chance vor Gericht zu gewinnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 23:29 Uhr

zu: Willkür der Busgeldstelle?

Das kommt ganz daurauf an.
- Handelt es sich um einen Tippfehler, so ist der einfach heilbar. Hat auch nix mit Willkür zu tun.
Warst Du zur Tatzeit (Photo) am Tatort, wird sich da irgendwie vertippt haben. Natürlich kannst Du Dir einen BuGeBe mit richtiger Zeitangabe zukommen lassen.
- Ist der Vorwruf nachweislich unbegründet, weil Du z.B. nicht auf dem Photo bist, so kannst Du einfach Einspruch einlegen. Dann hast Du nichts zu befürchten. Das hätte dann vermutlich auch nichts mit Willkür zu tun, sondern mit einem Ablesefehler.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich