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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.01.2008, 17:14 Uhr

zu: fenstertönnen

erlöschen der ab, strafe + sofortiges stillegen des fahrzeuges, kannst dann per pedes deinen weg fortsetzen.

holger

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28.01.2008, 19:30 Uhr

zu: fenstertönnen

Darf man überhaupt die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben vorne tönen?

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29.01.2008, 07:57 Uhr

zu: fenstertönnen

jedenfalls nicht in dem mass.

holger

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29.01.2008, 17:44 Uhr

zu: fenstertönnen

gibt eine studie des tüv dazu.
darin heisst es das es nur zwei gründe dafür gibt:
1.) der fahrer fährt so grottenschlecht das er nicht erkannt werden will
2.) ist ein perverser sexueller lüstling der nicht auf die dunkelheit warten kann.
(wobei, alle reden vom öffentlichen nahverkehr - aber keiner traut sich)

holger
ps: FRAU G.
WUSSTE GAR NICHT DAS DU DICH SIEZT

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29.01.2008, 17:54 Uhr

zu: fenstertönnen

Jaja die TÜV Studien   .

Mich sprechen neutrale, also keine bunten, Fenstertönungen einfach optisch an. An sexuelle Fantasien oder extrem schlechtes Fahren dachte ich da weniger, aber vll. sind das ja die Gründe, die - tief in meinem Unterbewusstsein - für diesen Geschmack verantwortlich sind :/.

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