Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bobo
08.09.2007, 12:03 Uhr

Aufbauseminar in einer Woche

Ich muß ein Aufbauseminar bis zum Dezember machen bin aber immer im Ausland unterwegs. Ich bin im Oktober für eine Woche in Deutschland. Wie kann man das am Besten regeln? Kann die Firma da etwas machen?
Wer hat Erfahrung?


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bobo
08.09.2007, 13:58 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Diese Seminare werden bei uns regelmässig von den Fahrschulen durch geführt, Die haben sich zusammen getan und wenn eine Gruppe voll ist fängt der Kursus an.
Ich habe jetzt mal geguckt man kann auch in einer Ferienfahrsschule so einen Kursus absolvieren. An 2 Samstagen.
Aber ob gerade im Oktober?
Mal sehen. Vielen Dank für die Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2007, 22:23 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

das zuständige sva kann eine genehmigung erteilen das auch sitzungen nur mit einer person stattfinden, gleiches gilt für die dauer und die anzahl der sitzungen.
fahrschule finden (wird aber teurer als normal) die das machen will und sva um ausnahme bitten.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bobo
09.09.2007, 11:41 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Die Antwort könnte meine Rettung sein. Woher stammt die Antwort? Gibt es ein Gesetz?
Vielleicht kann ich dann unsere ausführenden Fahrschulen überzeugen so ein Seminarcrashkursus durchzuführen?
Noch einen sonnigen Sonntag
bobo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
09.09.2007, 12:53 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Das Gesetz findest du hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
34


Allerdings kann die Behörde nicht die Anzahl der Sitzungen reduzieren und auch nicht den Zeitraum von 2-4 Wochen - das steht nämlich nicht im Gesetz bzw. der Verordnung.
Es ist nur möglich ein Einzelseminar genehmigt zu bekommen.
Aber es soll ja auch Behörden geben, die sich selber nicht so genau an die gesetzlichen Vorgaben halten.....:-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert