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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:02 Uhr

verstehe ich nicht?????????

hallo,hallo.habe eine frage zur fußgängerzone.
warum muss man ein verwarnungsgeld von 30€
zahlen wenn man am feiertag dort parkt.ich dachte immer das parken wäre am feiertag dort erlaubt?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.05.2007, 19:18 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

denke nie gedacht zu haben den das denken der gedanken ist gedankenloses denken.....

seit wann darf man fußgängerzonen überhaupt befahren?



holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:31 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

hi,holger.super gedanken aber???
wer sollte den geschäften die ware liefern wenn
man die fußgängerzone nicht befahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
20.05.2007, 13:27 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

danke leute.war heute mal schnell schauen was da wohl steht.
be und endladen von 6.-12 und 22-6
krankentransporte und behinderte frei.
die 30 euro sind wohl zu bezahlen ,da war einer
am feiertag sehr gewissenhaft und fleißig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren