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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CLKDTM
23.01.2007, 17:28 Uhr

Geblitzt mit 29 zu vie und in Probezeit

Hallo,
ich bin am 07.01.2007 auf der Autobahn mit 29km/h zu viel geblitzt worden, ich befinde mich noch in der Probezeit und das Auto ist auf mich zugelassen.
Ich habe jetzt folgend Fragen:

Kann ich die Punkte auf jemand anderen überschreiben?(Davon habe ich gehört)

Was passiert wenn ich angebe,dass meine Mama gefahren ist?Hat das rechtliche konsequenzen für mich?

Kann ich über meinen Anwalt wiederspruch einlegen?(Der Blitzer war mobil,die sind oft nicht richtig eingestellt habe ich gehört)

Gibt es möglichkeiten um die nachschulung herum zu kommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2007, 18:27 Uhr

zu: Geblitzt mit 29 zu vie und in Probezeit

Kann ich die Punkte auf jemand anderen überschreiben?(Davon habe ich gehört)

>> wenn du einen straftatbestand begehen willst, dann ja.>>

Was passiert wenn ich angebe,dass meine Mama gefahren ist?Hat das rechtliche konsequenzen für mich?

>>siehe erste antwort. strafttat. falsche beschuldigung>>

Kann ich über meinen Anwalt wiederspruch einlegen?(Der Blitzer war mobil,die sind oft nicht richtig eingestellt habe ich gehört)

>>kannst du, so wie ungefähr gegen alles. aussichten sind minimal und kosten nur geld.<<

Gibt es möglichkeiten um die nachschulung herum zu kommen?

>> nein>>

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn