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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
17.05.2006, 22:06 Uhr

11 Punkte, nachschulung gemacht, UND JETZT...

wurde von der polizei gelasert.
48 km/h außerhalb zu viel.

Bußgeldrechner: 3 Punkte, 100 euro, 1 monat fahrverbot.

Was kommt auf mich zu mit der Probezeit und mit den Punkten? Ich habe dann 14 Punkte... wird der Führerschein für nur 1 Monat entzogen? und MPU?

danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
17.05.2006, 22:21 Uhr

zu: 11 Punkte, nachschulung gemacht, UND JETZT...

Normalerweise bin ich ja eher nicht der Typ der sich über andere Leute und ihre Fahrweisen aufregt. Jeder sollte selber für sich und seine MITMENSCHEN Verantwortung tragen.

Du scheinst aber nicht dazu fähig zu sein. Mir ist langsam ein Rätsel wie du noch den Lappen haben kannst. Solche Volldeppos wie du gehören fast schon hinter Gitter.

Was war da nicht noch in den letzten paar Wochen/Monaten.
Fahrerflucht, zu dichtes Auffahren, Tempoüberschreitungen in Massen. Das natürlich alles in der Probezeit...

Außerdem kann ich den Scheiß hier langsam nichtmehr hören. Wenn du so übermäßig viel Scheiße baust, steh dafür gerade und erkundige dich selber...

Irgendwann ist jedes Maß voll

Lizzard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.05.2006, 18:06 Uhr

zu: 11 Punkte, nachschulung gemacht, UND JETZT...

seid ihr deppen? ihr wisst garnichts warum ich 11 Punkte habe... wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten   

ich bin noch nie zu schnell gefahren und gestern is halt erstes mal passiert... naja ich weiß eh schon was dann wird

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.05.2006, 18:20 Uhr

zu: 11 Punkte, nachschulung gemacht, UND JETZT...

also... mußt schon damit rechnen, daß da der eine oder andere kritische Kommentar zu Deiner Fahrweise kommt.
Damit wir Dir sagen können, was bezüglich Deiner Probezeit passiert, mußt Du mit mehr Details rausrücken:
- Welche Verstöße hab es bei Dir vorher? Wann?
- Aufbauseminar besucht?
- an verkehrspsychologischem Beratungsgespräch teilgenommen?

Das Bußgeld kann übrigens aufgrund der Voreintragungen erheblich höher ausfallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
18.05.2006, 19:37 Uhr

zu: 11 Punkte, nachschulung gemacht, UND JETZT...

>>>ich bin noch nie zu schnell gefahren und gestern is halt erstes mal passiert... <<<

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=12598&a
mp;forum=5


http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=12464&a
mp;forum=5


Soviel dazu...

Zumal du scheinbar grundsätzlich ordentlich die Geschwindigkeit übertrittst.
Im Übrigen finde ich da die Fahrerflucht wesentlich schlimmer...

>>>nunmal ruhog lizzard, bist doch auch nicht besser sondern hattest nur mehr glück.<<<

Aber in der Probezeit hab ich mich am Riemen gerissen. Zudem hab ich keine 11 Punkte und habe keine Fahrerflucht begangen. Geschweige denn Unfälle gebaut.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren