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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smurfed
07.02.2006, 19:48 Uhr

ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Hallo zusammen,

habe mir bei bereits verlängerter Probezeit einen weiteren "Katalog A" verstoß erlaubt. Normaler Ablauf müsste nun die Aufforderung zur freiwilligen Verkehrspychologischen Untersuchung sein, richtig? Weis jemand was der Spaß ca. kostet?

Wenn jetzt nochmal was in der Probezeit passiert, ist so ziemlich Feierabend...(MPU, 3 Monate, Sanitätstest usw.).

Meine Frage ist jetzt:
Was bedeutet "wenn nun nochmal was passiert"? Heist das eine Bußgeldstrafe (mind. 40€ /1 Pkt) oder sogar absolute Kleinigkeiten wie "nicht angeschnallt" oder z.B. "kein Parkschein"?

Wäre super wenn mir das jemand sagen könnte. Danke schonmal!
...und bitte spart euch die Belehrungen und wie dumm ich bin usw., danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 20:27 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Aalso, was so eine verkehrspsychologische Beratung kostet kann ich Dir leider nicht sagen. Ebensowenig, was Du mit "Sanitätsdienst" meinst. :))
Aber weiter im Text: Gehst Du zu dieser freiwilligen Beratung, werden bei Dir 2 Punkte gutgeschrieben. Wenn nicht, dann nicht, es gibt aber auch keine weiteren Folgen.
Solltest Du jetzt noch zwei Verstöße nach Katalog "B" oder einen Verstoß nach Katalog "A" begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. (MErke: Wir sprechen hier nicht von einem Fahrbverbot, sondern von einem Führerscheinentzug!) Die Sperrfrist, bis Du einen neuen FS beantragen kannst, beträgt dann, je nach Schwere des letzten Verstoßes, mindestens 3 Monate.
Und nach dieser Sperrfrist solltest Du Dir echt nix mehr erlauben ;)

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11.02.2006, 16:49 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

vielen dank, durban, für die antwort.

Mit "Sanitätsdienst" meinte ich nichts anderes als den Erste-Hilfe-Kurs. Zugegeben, ziemlich dämliches Wort dafür (;

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:13 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

macht ja nüscht :)
schön, wenn's Dir wenigstens etwas Klarheit gebracht hat, auch wenn's keine wirkliche Hilfe war

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen