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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
28.10.2005, 23:00 Uhr

Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Hallo,

nach 1,5 Promille in Polen droht nun dort ein Fahrverbot/Führerscheineinzug (mindestens ein Jahr). Meine Frage: Gilt dann auch in Deutschland ein Fahrverbot? Und wenn ja: Gilt es in vollem Umfang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.10.2005, 09:39 Uhr

zu: Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Sache ja eigentlich klar, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, hast du keine mehr und darfst natürlich nirgendwo mehr fahren.

Beim Fahrverbot besitzt du die Fahrerlaubnis noch, dir wird nur das Fahren in deinem "Führerscheinland" untersagt, aber das deutsche Führerscheinrecht verbietet dir auch hier das Fahren.
§4 (3) Nr.5 IntKfzVO: »Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen (...).«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist für umweltschonendes und energiesparendes Fahren wichtig?

Kraftstoffverbrauch regelmäßig kontrollieren

Regelmäßig Motoreinstellung überprüfen lassen

Regelmäßige Motorwäsche, mindestens vier Mal im Jahr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

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