Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.08.2005, 14:18 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

Unten bei den Hinweisen steht doch dort "Abweichungen von den berechneten Werten können sich im Wiederholungsfall (...) ergeben".

Für diese Wiederholungsfälle sind keine exakten Strafmaße festgeschrieben, das kann die Bußgeldstelle in eigenem Ermessen festlegen. Meist wird eben einfach das Bußgeld verdoppelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.08.2005, 14:32 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

wieso denn schon bei einer weiteren Übertretung von 16 km/h? Das wäre doch noch eine OWi, und da dauert es lange, bis die Gerichte Beharrlichkeit feststellen?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
27.08.2005, 15:40 Uhr

zu: Bussgeldbescheid mit erhöhtem Bussgeld

Ab 16kmh drüber gibts nur dann Punkte wenn du mit einem Kfz > 3,5 t unterwegs bist. Mit einem PKW erst ab 21kmh drüber.

Fahrverbot gibt es auch nur bei Beharrlichkeit und dazu müssen nach Rechtsprechung mind. 3 Verstöße innerhalb ein bis zwei Jahren stattfinden. An der Formulierung sieht man auch, dass da ein gewisser Spielraum herrscht. Da dein erster Verstoß schon 8 Monate zurückliegt kann es sein, dass ein "netter" Sachbearbeiter den schon in 4 Monaten nicht mehr berücksichtigen würde. Ein übellauniger Sachbearbeiter würde ihn vielleicht erst nach 2 Jahren, also in 16 Monaten, nicht mehr berücksichtigen.

Auf jeden Fall ist aber die Gefahr eines Fahrverbotes gegeben. Also die nächsten Monate doppelt und dreifach aufpassen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können