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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 loco
04.08.2005, 17:32 Uhr
verkürzung der sperrfrist
hallo und salutti!
habe im sep. 2004 beim einparken eine strassenbeleuchtung beschädigt, was ich durch meine trunkenheit leider nicht bemerkte und ohne den schaden zu melden mein fahrzeug verlassen habe. das gericht brummte mir eine geldstrafe von 3600,00 euro und 11 monate sperrfrist auf. meinen führerschein musste ich zum 01.12.2004 abgeben. seitdem habe ich keinen alkohol getrunken (habe seitdem vorfall auch keine lust/bock mehr auf das zeug) und mein ggt-wert liegt bei 8 (normal wäre 66). ausserdem habe ich beim tüv an einem kurs wo ich mich mit meinem offensichtlichen alkoholproblem auseinandersetzen konnte teilgenommen ( dauer des kurs lag bei 3 monate 6-7 sitzungen). meine sperrfrist läuft bis 31.10.2005. da ich selbständig bin und ich den führerschein dringend benötige möchte ich die sperrzeit um 2 monate verkürzen, den so könnte ich noch im aug. die mpu machen. kann mir jemand sagen was ich für eine sperrfrist verkürzung machen muss bzw. kann ich selber an das gericht einen brief schreiben, wenn ja, was muss ich da inhaltlich alles reinpacken.
anwalt möchte ich keinen beauftragen, da ich von dem schon genug abgezockt wurde.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen
Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen
Sie dürfen nicht halten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Parkverbote
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Überholverbote
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