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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr

Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr

zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind