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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr

Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr

zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???

Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Taxen

Schulbussen

Linienbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden