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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 MrBlonde
20.07.2005, 21:25 Uhr
Geblitzt in Ortschaft- 12 Jahr vorher FE entzogen wegen alk
Hallo!
Bin gestern innerorts mit ca. 26 zu viel geblitzt worden. Laut bußgeld rechner wären das ungefähr 80 euro und drei punkte. Alles nich sooo wild würd ich mal sagen. Habe meinen fs allerdings erst seit nem halben jahr wieder, nachdem er wegen 1,47 blutalkohol und einem darauffolgenden Unfall (kein Personenschaden) 11 monate weg war. Ob und wenn ja, wie viele punkte es dafür gab weiss ich nicht. Wahrscheinlich aber wohl was?! Bescheid bekommen hab ich zumindest nicht.
Meine Frage wäre jetzt, ob sich eine mögliche Brisanz nur aus der reinen Vermehrung meiner Punkte ergibt, oder ob es eine grundsätzlichere Verbindung zwischen diesen beiden Delikten gibt und ich mir tiefergehende Sorgen machen muss?
Als Stichwort geistert mir sowas wie "besondere Schwere der Vergehen wegen erneuter Auffälligkeit" bzw. "ausgewiesene Unfähigkeit ein KFZ zu führen" durch den Kopf.
Bin übrigens nicht mehr in der Probezeit und bis auf die beiden erwähnten Geschichten erst einmal mit ein bisschen mehr als 10 kmh geblitzt worden
Über ein paar infos würde ich mich sehr freuen!
Grüße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
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