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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corsa-Fahrer
02.06.2005, 11:09 Uhr

Polizeikontrolle

Hallo ich bins mal wieder seit langer Zeit!

Letzte Woche fuhren mein Kumpel und ich bei uns im Ort auf das Schulgeländ weil wir uns dort treffen wollten... VOr dem Schulhof ist ein Schild: "VErbot für Faghrzeuge aller Art"
Ich also mit meinem Corsa und er mit Polo kurz hingefahren und wir standen dort keine 2 Minuten schon kamen Zivilpolisten angefahren und kontrollierten sein und mein Auto...
- bei mir haben sie nichts gefunden ( haben auch nicht wirklich geguckt...)
- bei ihm aber Unterbodenbeleuchtung, Blitzer vorne drin, Auspuff zu laut usw....)

Nun meine Frage, darf man denn auf so einem vermeindlichen "Privatgelände" Autos kontrollieren....
Darf man seine UBB nicht trotzdem dranhaben, weil das Auto stand ja nur....

Ihm drohen jetzt Punkte Bußgeld und Nachschulung....

Bitte um eure Antworten!!!

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02.06.2005, 11:16 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Wenn die UBB als "Ausstiegshilfe" oä. eingetragen ist und so geschaltet ist, dass sie nur bei ausgeschaltetem Motor an ist, ist alles iO wenn ich das richtig sehe. Wenn die jedoch garnicht eingetragen ist, hat dein Kollege verloren.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
02.06.2005, 23:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Offensichtlich war das Schulgelände ja nicht abgesperrt, sonst wärt ihr ja auch nicht drauf gekommen, ergo zählt das zum öffentlichen Verkehrsraum.

Sobald ein Fzg sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet fällt es halt unter die Bedingungen der StVZO und StVO, egal ob es fährt oder steht.

Das wär ja ne super Ausrede, die Polizei hält einen an weil irgend ne Lampe nicht geht, man könnte ja dann Antworten, jetzt stünde ja das Auto also braucht das Ding auch nicht gehen ;-)

Oder glaubtet ihr die Polizei würde sich im Gegensatz zu euch an das Schild halten müssen und dürfte nicht auf das Gelände?

Verbucht das mal unter wertvollen Erfahrungen, im doppelten Sinne.

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04.06.2005, 19:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Ich verstehe nicht, warum sich laufend leute darüber aufregen, dass sie mit nicht eingetragenen Teilen und solchem Kram erwischt werden.

Man kriegt hier fast alles eingetragen, solange es vernünftig gemacht ist.

Christian

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist