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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 fobsen
22.02.2005, 17:59 Uhr
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss
Ich wurde von der Polizei aufgrund einer zutreffenden Täterbeschreibung mit auf die Wache genommen. Als die Polizei mich antraf hatte ich ein Fahrrad bei mir, bin allerdings nicht damit gefahren. Laut Bluttest hatte ich 1,7- 1,8 Promille.
Vorgeworfen wird mir: â EUROžSie führten ein Fahrzeug (Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl Sie unter Einfluss alkoholischer Genussmittel standen.â EUROœ (Trunkenheit im Straßenverkehr- §316 StGB).
Was droht mir, da ich noch in der Probezeit bin und lohnt es sich rechtlichen Beistand in Anspruch zunehmen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Parkverbote
Überholverbote
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?
Durch falsche Beladung
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch falsch eingesetzte Glühlampen
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