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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
- Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern
- (christianR, am 15.05.2005 um 10:20 Uhr)
- Hallo liebe Auto Fahrer.
Ich bin als LKW-Fahrer tätig und bin froh, das ich i...
- 38 Antworten (von Sim, Pascal, christianR, henry, Duff, Waechter im All, Andreas0815, Chiller, ][AngryAngel][, Michael (Wien), Georg_g)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch abgefahrene Reifen
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
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