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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 771616
28.12.2009, 12:03 Uhr
Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Da mir letztens eine ähnliche Situation passiert ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist, stelle ich die Frage.
Situation:
Bundesstraße, baulich getrennt, vier Fahrstreifen (2 pro Richtung)
Gute Sicht
Ich fahre auf den linken Fahrstreifen 100 km/h.
Vor mir die Ausfahrt, ich blinke.
Dabei nähere ich mich dem Vormirfahrenden Fahrzeug, da dieses wohl 90 oder 80 km/h fährt.
Mit noch genug Sicherheitsabstand wechsele ich auf den Verzögerungsstreifen.
Da ich immernoch 100 km/h fahre (Ist außerorts als PkW erlaubt) auf dem Verzögerungsstreifen, nähere ich mich dem Fahrzeug, das auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße fährt.
Die Frage:
Darf ich das Fahrzeug rechts auf meinem Verzögerungsstreifen überholen?
Normalerweise darf ich dies nicht.
Weiter im Text.
Kurz vor dem Ende des Ausfahrt, ca. 20m schätze ich, zieht das Fahrzeug, das nur noch 5m vor mir links versetzt fährt, rüber.
Ohne Blinker.
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wer hat Schuld?
Danke. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.

 Andreas Wismann
28.12.2009, 13:33 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
"Schuld" wird häufig geteilt, wenn sich keiner der Beteiligten ideal verhalten hat. Das scheint mir hier so zu sein. Wenn ein Fall vor Gericht landet, sollte man es einem fachlich versierten Anwalt überlassen, das Mitverschulden der anderen Partei herauszustellen, um die eigene Quote zu verbessern. So läuft das, und alle Vermutungen im Vorfeld sind reine Kaffeesatzleserei. Kommt ja auch noch auf die Beweislage an, Zeugenaussagen, Unfallspuren, Vorgeschichte etc.
Dein Spurwechsel mit Beinahe-Überholvorgang rechts führte dazu, dass der links Fahrende Dich nicht mehr auf dem Schirm hatte (Du bist im toten Winkel, wo vorher niemand fuhr). Damit hast Du ein Gefahrenpotenzial geschaffen. Sein überhasteter Spurwechsel löste die konkrete Gefährdung letztendlich aus. Ich könnte mir eine prozentuale Schuldzuteilung von 50/50 vorstellen, mit Tendenz zu Ungunsten des Spurwechslers. Denn man darf die Spur erst dann wechseln, wenn man sich überzeugt hat, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird.
 771616
28.12.2009, 14:18 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Als darf man auch nicht rechts auf dem Verzögerungsstreifen ein Fahrzeug überholen.
Rechts überholen bleibt überall verboten...!?
 Andreas Wismann
28.12.2009, 15:27 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
nein, nicht überall
 Hinniwilli
29.12.2009, 13:59 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Wie ist die Rechtslage auf einem kombinierten Ein- und Ausfädelstreifen?
Wegen der Verkehrssicherheit müßte es eigentlich verboten sein, so lange der Wechsel auf ihn nicht durch eine einseitig durchgezogene Linie verboten ist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten
Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln
Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
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