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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blablubb
29.07.2008, 10:30 Uhr

Halteverbot

Hallo zusammen,

mir ist was blödes passiert eben, habe im absoluten Halteverbot geparkt und muss jetzt 15 EURO zahlen. Habe das Anfangsschild übersehen. Danach kam allerdings wieder ein Anfangsschild (Also wieder nur ein Pfeil, der den Anfang signalisiert), daher dachte ich, wird davor wohl kein Halteverbot sein, und habe noch vor dem Schild geparkt (Es standen noch zwei weitere Autos da, ich hatte also keinen Grund, ins Grübeln zu kommen.

Frage: Habe ich da Chancen um die 15 EURO drum rum zu kommen? (Ich vermute mal nein, würd aber gerne eure Meinung hören)

Gruß, blablubb

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.07.2008, 13:02 Uhr

zu: Halteverbot

du wirst noch mehr übersehen haben den anfangsschild und anfangsschild zusammen (hintereinander) geht nicht.
zahlen und lächeln

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blablubb
29.07.2008, 13:50 Uhr

zu: Halteverbot

Ich habe definitiv nicht mehr übersehen. Die Schilder stehen dort nur vorübergehend auf Grund einer Baustelle. Und da haben die wohl ein falsches Schild aufgestellt. Das zweite Anfangsschild sollte sicherlich eigentlich in beide Richtungen Pfeile haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.07.2008, 19:23 Uhr

zu: Halteverbot

Meines Erachtens könnte sich in diesem Fall ein Einspruch lohnen. Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.

An dieser Stelle wäre entweder das Zeichen mit den zwei entgegengesetzten Pfeilen richtig gewesen, oder man hätte - da ja die Stelle ohnehin noch im HV-Bereich liegt - das Zeichen ganz weglassen sollen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
30.07.2008, 01:09 Uhr

zu: Halteverbot

»Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.«

Festzuhalten bleibt aber, dass ein - im Gegensatz zur nicht ganz korrekten Baustellenbeschilderung - fest ausgeschildertes Haltverbot vom TE offenbar völlig übersehen wurde.

Aber einen Einspruch versuchen kann man immer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.07.2008, 17:39 Uhr

@ Kahleberger

> indem

> irgend einer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
30.07.2008, 17:44 Uhr

zu: Halteverbot

Hm, Euch fehlt wohl die Schule jetzt zur Ferienzeit???
Darf ich mitspielen?
:-D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

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Die Regel "rechts vor links"

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