Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Auto
20.02.2008, 20:54 Uhr

Deutscher Führerschein in Spanien

Ich habe noch einen 1989 ausgestellten grauen Führerschein. Ist dieser in Spanien gültig? Habe gehört, dass man dort schon den neuen Plastikführerschein benötigt. Sonst zahlt man eine Strafe. Ist das richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.02.2008, 22:18 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Ob es inländische Strafen dafür gibt, dass man die Plastikkarte nicht hat, wird Dir hier keiner sagen können.
Grundsätzlich ist eine deutsche Fahrerlaubnis in Spanien gültig, auch wenn der Führerschein selbst noch nicht in Plastik ist.
Ein Fahren ohne FE kann Dir also nicht zur Last gelegt werden; höchstens, sollte es denn soetwas geben, ein Bußgeld wegen des Formats, aber das kann ich mir kaum vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.02.2008, 00:58 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Spanien erkennt den grauen lappen natürlich an. Allerdings kann es bei Kontrollen durch etwas jüngere Polizisten schon mal vorkommen, dass es etwas länger - und einiges gutes Zureden von deren älteren Vorgesetzten auf der Wache - braucht, um sie davon zu überzeugen, dass es sich um eine ältere Form von deutscher Fahrerlaubnis und nicht lediglich um einen Filmvorführerausweis der Landesbildstelle handelt.

Ein EU-Kartenführerschein ist bekannter.

Wenn Du allerdings heute in Spanien dauerhaft lebst, könnte es sein, dass die Registrierung Deiner Fahrerlaubnis bei den örtlichen Behörden erforderlich ist. Das wäre vor Ort zu erfragen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen