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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R.Hoormann
17.09.2007, 16:59 Uhr

Parken im Bereich Tiefgaragenausfahrt

Hallo. Bekomme immer wieder Knolle für Parken auf dem Gehweg.
Für meine Begriffe ist es aber im Bereich einer Tiefgaragenausfahrt, da dieser Bereich, wo ich Parke (Ein-Aussteigen), zum abgesenkten Bordstein gehört. Alles ohne Behinderung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2007, 17:55 Uhr

zu: Parken im Bereich Tiefgaragenausfahrt

wie parkst Du da genau?
- vor dem abgesenkten Bordstein auf der Fahrbahn? Dann ist dort das Halten zulässig, das Parken aber verboten.

- im Bereich des abgesenkten Bordsteins auf dem Gehweg?
Hier ist sowohl das Halten als auch das Parken unzulässig.

Behinderung ist egal, bzw. verteuert die Sache. Die Bußgeldregelsätze gehen grundsätzlich von Fahrlässiger Beheung und keiner Behinderung aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Pkw, der abgeschleppt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen