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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hanekhen
15.06.2006, 13:15 Uhr

Feiertagsfahrverbot?

Hallo, heute ist in NRW Feiertag, darf ich trotzdem mit einem Bully (3,5t) und einem anhänger fahren?
danke

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15.06.2006, 13:36 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt auch Feiertags. Es gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Lkw mit Anhängern. (Ausnahmen z.B. für verderbliche Güter usw. sind in § 30 der StVO nachzulesen).
Ich vermute aber dennoch, daß Dein Bulli als Pkw eingetragen ist!?
Und selbst wenn, auf 7,5t kommt er ja vermutlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2006, 13:37 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

warnecke war schneller :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

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