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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 M3000GT
06.02.2006, 22:05 Uhr
Frage: Roller (Aprilia SR 50)
Hi...
hab heute mein B-Lappen bekommen *freu* und ich hab heute auch sofort damit angefangen mit nen 50ccm³ Roller umzugehen...okay am anfang wars problematisch weil ich "Stop and go" vergessen hab :D Aber mein bruder hat es mir noch eben schnell gezeigt und da viel es mir wieder ein...egal!
Bin heute mal n bisschen Überland gefahren in ner 70er Zone....bin da auch 70 gefahren...nur ist das erlaubt?? Weil im Fahrzeugschein steht, das die höchstgeschwindigkeit "50 km/h" beträgt. Und ich habe gehört, das man mit nen B bzw. M Führerschein nur maximal 45 km/h fahren darf...mehr nicht? Mach ich was falsches? Oder kann ich unbesorgt weiterhin 70 km/h fahren...? Möchte gerne nach meiner Freundin fahren, und sie wohnt um die 20 km weit entfernt...wenn ich da mit 50 hintucker, dann komm ich dort nie an und ich werde auch bestimmt angehupt, weil ich zu langsam fahre...
Und nein...Roller ist im standart zustand ...wurde nix geändert! Weiss nicht wieso der bis 80 km/h ziehen kann :D
Gruß Andre

 rizzo
06.02.2006, 22:18 Uhr
zu: Frage: Roller (Aprilia SR 50)
Es gibt zwei Voraussetzungen, die Fahrzeuge erfüllen müssen, damit du sie mit B bzw. M fahren darfst:
1.) Nicht mehr als 50 ccm.
2.) Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
(http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php)
Wenn der Roller seiner Bauart nach mehr als 45 macht, dann darfst du ihn nicht fahren. Warum er das kann, ist nebensächlich. Wenn du mit 70 erwischt wirst, nützt rausreden nix.
 M3000GT
07.02.2006, 00:18 Uhr
zu: Frage: Roller (Aprilia SR 50)
Mein bruder hat kein FS :D Also kann ich auch 50 kmh fahren?? Ich behindere doch somit nur den verkehrsfluss in der 70er Zone...und peinlich ist es auchnoch nur mit 50 zu fahren...
Gruß Andre
 rizzo
07.02.2006, 14:43 Uhr
zu: Frage: Roller (Aprilia SR 50)
Ich glaub, M300GT hat schwierigkeiten zu verstehen, was "Durch die Bauart bestimmt" heißt. Deswegen zur Klarstellung: Es bedeutet NICHT, dass du alles Fahren darfst, wo im Fahrzeugschein "45 km/h" steht. Es bedeutet ganz einfach, dass es technisch nicht möglich sein darf, mit dem konkreten Gefährt mehr als 45 zu fahren. Ob nun ein Fabrikationsfehler vorliegt, oder das Ding frisiert ist, spielt keine Rolle, genausowenig wie das, was im Schein steht: Wenn ein Zweirad nicht bei 45 abriegelt, dann darf es mit M/B nicht gefahren werden. keinen Meter. auch nicht mit 20 km/h. Folgen lassen sich hier
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
nachlesen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
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