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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.02.2006, 20:48 Uhr

Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Hallo Ihr,

gehört Fahren gegen die Einbahnstraße zu den Sonderrechten wenn die Polizei im Einsatz ist?

Ich habe mal in Stuttgart in der Nesenbachstraße gewohnt. Dort liegt etwas versetzt auch das Polizeipräsidium. Die enge Straße ist eine Einbahnstraße.

Ich konnte regelmäßig beobachten, wie die Polizeifahrzeuge gegen die Einbahnstraße zum Einsatz fuhren.

Gehört das wirklich zu den Sonderrechten im Einsatz?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2006, 21:26 Uhr

zu: Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Die Sonderrechte nach §35 StVO befreien die entsprechenden Fahrer von sämtlichen Vorschriften der StVO, d.h. sie dürfen (fast) machen was sie wollen, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

Die einzige Einschränkung findet sich in Abs.8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-106 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben orangefarbene Warntafeln an einem Fahrzeug?

Es handelt sich um einen

- Transport leicht verderblicher Lebensmittel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist