Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
04.12.2005, 11:52 Uhr

---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

Also ich stelle euch jetzt mal ne frage, die selbst mein Fahrlehrer mir net beantworten konnte, also darf ich eigentlich mit einer begleitperson fahren wenn sie a. während dem fahren schläft und b. wenn sie betrunken ist? bräuchte antworten und wenns geht erklärungen danke im voruas

mfg deMario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
04.12.2005, 13:56 Uhr

zu: ---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

zu dem schlafen: wozu ist der begleiter dann überhaupt da???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
04.12.2005, 15:20 Uhr

zu: ---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

Gute Frage, nächste Frage!

Soweit mir bekannt ist, gibt es bis jetzt lediglich einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen). Den findet man hier.

Das heißt, eine gesetzliche Grundlage zur Ahndung von Auflagenverletzungen des Begleiters gibt es bislang noch nicht. Und wenn, dann erfährt es die Polizei wieder mal als Letztes. Klingt zwar komisch, ist aber so.

So wie es aussieht, werden die Verstöße gegen die Auflagen des Begleiters an den § 24a StVG angelehnt (0,5 Promille-Gesetz). D.h., der Begleiter wird aller Wahrscheinlichkeit nach die gleichen Folgen zu "erleiden" haben, als wäre er selber gefahren. Also ohne die Bedingung "Sie führten ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluß von...", sondern mit entspr. abgeändertem Wortlaut.
Abgesehen davon wird eine Person belangt werden, die sich fälschlich als Begleitperson ausgibt. Vorgesehen sind dafür 50 Euro und 1 Punkt.
Wenn ich nähere / neuere Infos erlangen sollte, werde ich sie hier posten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt

Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde schläft

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde spazieren geht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen