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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
29.11.2005, 18:54 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen

Hallo,
kurze Frage und möchte auch bitte eine kurze, solide Antwort.

Möchte mein abgemeldetes Auto ohne versicherungsschutz per Abschleppstange von X nach Y in meiner Stadt abschleppen.

Auto ist abgemeldet. TÜV vorhanden. Aber keine Versicherung und keine Kennzeichen.

Ist es erlaubt, den Wagen auf diese Weise zu "transportieren"?

Danke!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.11.2005, 19:14 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 03:12 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

oder "kurzzeitkennzeichen" dann kannste mit auto fahren :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen