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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Molly
10.08.2005, 10:23 Uhr

Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

Hallo!
Ich möchte meinen Sohn ( 5 Jahre) auf dem Mopedroller mitnehmen. Was muss ich da beachten?
Beiwagen kommt nicht Infrage, dass ist mir zu umständlich. Darf er auch vieleicht vor mir sitzen?
Oder dürfen Kinder nur hinter mir sitzen?
Vielen Dank für eure Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.08.2005, 13:49 Uhr

zu: Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

»Ja, aber nur auf dem Fußweg, wenn das Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 2, Abs. 5)«

Der § 2 Abs. 5 StVO paßt hier aber überhaupt nicht, da dort nur von Fahrrädern die Rede ist. Der TE spricht aber von einem Mopedroller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken