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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 meisterLars 
24.01.2005, 18:12 Uhr
Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Mahlzeit!
Ich hab mal wieder ein kleines Anliegen...
Ich hab mich vor ein paar Wochen dazu entschlossen, mir ein Spaßauto aufzubauen. Hierbei handelt es sich um einen VW Jetta 1.
Der Wagen hat nur minimale Rostansätze und ist in einem allgemein guten Zustand.
Erst wollte ich ihn komplett zerlegen und ihn neu lackieren lassen, aber aus Kostengründen wird das erst im nächsten Winter passieren.
Soweit so gut.
Deshalb will ich den Jetta erstmal auf die Straße bringen, um diesen Sommer auch schon was davon zu haben. Geplant ist ein Fahrwerk, Alus und der obligatorische Brüllpott.
Jetzt das eigentliche Problem:
Der Jetta ist seit mehr als 2 Jahren abgemeldet, d.h. der Fahrzeugbrief ist erloschen.
Kann ich so überhaupt Kurzzeitkennzeichen bekommen? die werd ich wahrscheinlich brauchen, um den Wagen am Saisonauftakt fahren zu können.
Oder muß ich ne Vollabnahme machen lassen, um nen neuen FZscheinzu bekommen um den Jetta mit Kurzzeitkennzeichen fahren zu können?
Gruß
Lars

 DaRealAd
25.01.2005, 00:51 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage, die mit dem gelben Datumsstreifen an der Seite) bekommst du soweit ich weiß, fahrzeugunabhängig zugeteilt. Allerdings sind damit nur "Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten" zugelassen. Das Fahrzeug muss natürlich StVZO-konform sein, ein gültiger TÜV ist aber nicht nötig.
 Stefan Süßmann
25.01.2005, 09:08 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
Hallo,
Kahleberger ignorierst Du einfach erstmal, da die Aussagen falsch sind.
Für eine Kurzzeitzulassung ist keine Betriebserlaubnis erforderlich (§28 StVZO). Allerdings besteht, wie DaRealAd richtig ausführte, eine Beschränkung in der Verwendung.
mfg
Stefan
 Stefan Süßmann
25.01.2005, 10:48 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Vielleicht sind meine Ausführungen allgemeiner Natur"
Für den Fragesteller sind sie aber unbrauchbar. Es ging um die Frage, ob für eine Kurzzeitzulassung eine Betriebserlaubnis vorhanden sein muß.
Es gibt auch Fahrzeuge, für die gibt es keinen Fahrzeugschein :-)
Eine Hauptuntersuchung kann er nicht durchführen lassen, bzw sie nützt ihm nichts, da eine Abnahme nach §21 erforderlich ist.
mfg
Stefan
 Stefan Süßmann
25.01.2005, 12:39 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Jetzt das eigentliche Problem:
Der Jetta ist seit mehr als 2 Jahren abgemeldet, d.h. der Fahrzeugbrief ist erloschen.
Kann ich so überhaupt Kurzzeitkennzeichen bekommen? die werd ich wahrscheinlich brauchen, um den Wagen am Saisonauftakt fahren zu können.
Oder muß ich ne Vollabnahme machen lassen, um nen neuen FZscheinzu bekommen um den Jetta mit Kurzzeitkennzeichen fahren zu können?
"
"Entsprechend diesem Satz will der Fragesteller, Lars, seinen Jetta nicht nur überführen, kurz Zulassen und wieder wegstellen, er will im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dafür sind meine genannten Bedingungen wohl durch ihn erstmal zu erfüllen! Oder?!
"
Doch, er will seinen Wagen zunächst per Kurzzulassung bewegen. Das eine Vollabnahme erforderlich ist, um den Wagen normal zuzulassen, ist dem Fragesteller ja offensichtlich bekannt.
mfg
Stefan
 meisterLars 
25.01.2005, 15:21 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
grinz...
es ist recht amüsant eurem Dialog zu folgen... ;-)
@Kahleberger & Stefan Süßmann
Daß ich ne Vollabnahme für ne "normale" Zulassung brauch, ist mir schon klar.
Mir geht es nur um die Kurzzulassung.
Falls irgendwem noch etwas zu diesem Thema einfällt, möge er es bitte hier posten
Gruß
Lars
 Stefan Süßmann
25.01.2005, 16:01 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen wenn FZbrief erloschen?
"Daß ich ne Vollabnahme für ne "normale" Zulassung brauch, ist mir schon klar.
Mir geht es nur um die Kurzzulassung.
"
Meine Rede die ganze Zeit :-))
mfg
Stefan
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte
Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat
Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt
Eine Baustelle, die nach 100 m endet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
In Einbahnstraßen
Wo rechts das Parken verboten ist
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
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