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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 10:05 Uhr

Fahren nach 6 Monaten?

Hallo!

Mein Mann ist aus Tunesien und durfte somit 6 Monate in Deutschland mit seinem tunesischen Führerschein fahren! Leider hat er es auch jetzt nach 1 jahr noch nicht geschafft, die Prüfung nochmal zu machen!
Wir wollen jetzt Ende April mit dem Auto nach Tunesien! Darf er trotzdem nur zur Durchreise in Italien und Österreich fahren? Oder gilt die 6 Monatsregel EU weit?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.03.2009, 11:57 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Hallo. :)

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist nationales Recht.
Es wird Dir hier daher vermutlich niemand mit Sicherheit sagen können, wie die Lage in Österreich und Italien aussieht.

In Deutschland beginnen die 6 Monate mit Einreise ins Inland zu laufen.
Wären die Regelungen in Österreich und Italien also äquivalent zu der deutschen Regelung, so dürfte er in D und I fahren.

Dennoch: Ich kenne die Regelungen dort nicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 13:17 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Das wäre ja super, dann könnte mein Mann ja tatsächlich fahren und ich muß nicht die ganze Strecke nach Italien selber fahren!
ich weiß, das in Österreich auch die 6 Monatsregel ist und in Italien müßte er ihn sogar nur umschreiben lassen!
Sollte dann also kein Problem sein!

Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist