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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bigal858
29.03.2008, 12:06 Uhr

Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Hi Leute,

Ich weis ja dass das Thema ausländischen Führerschein umschreiben garantiert schon oft genug durchgekaut wurde, aber ich habe eine spezielle Frage bezüglich des LKW Führerscheins.

Zuerst ein paar Basis Fakten:
-ich habe den deutschen Klasse B Führerschein seit mehreren Jahren
-habe hier in Indien schon den Motorradführerschein gemacht (will diesen auch in DE umschreiben, dass ich die Prüfungen machen muss ist bekannt)
-habe die Möglichkeit, den LKW Führerschein hier zu machen
-bin hier in Indien und auch in DE gemeldet, habe aber meinen Lebensmittelpunkt in Indien, da ich hier ein Vollzeitpraktikum mache
-werde mehr als 185 Tage hier bleiben

nun die Frage: gibt es irgendwelche besondere Regelungen bezüglich des LKW Führerscheins beim umschreiben, ist das überhaupt möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2008, 19:16 Uhr

zu: Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Der Lkw-Führerschein wird genau so umgeschrieben wie der Motorrad-Führerschein, d.h. eine Mindestausbildung in Theorie und Praxis ist nicht vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung, und zwar jeweils für die Klasse C und die Klasse CE.

Ohne ein paar Fahrstunden wird das Bestehen der prakt. Prüfung in der Regel aber nicht klappen. Ich weiß nicht, welche Voraussetzungen in Indien zu erfüllen sind, aber in D ist die Ausbildung bei den Klassen C und CE schon recht umfangreich.

Testbögen kannst du zuhause lernen, wobei auch hier der Besuch des Theorieunterrichtes nicht schaden kann.

Außerdem musst du noch eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge