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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefanie-k-
17.03.2007, 22:44 Uhr

Führerschein im Ausland

Hallo alle zusammen.
Ich habe folgendes Problem und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Da ich dieses Jahr 18 werde, möchte ich einen Führerschein machen. Ich wohne schon seit über 10 Jahren in Deutschland, bin aber kein Deutscher Staatsbürger und habe eine Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch in der Tschechischen Republik.
Ist es möglich, dass ich meinen Führerschein in der Tschechei machen kann oder gilt diese 185 Tage Regel auch für mich als einen nicht deutschen Staatsbürger ?
Meiner Meinung nach müsste es möglich sein einen Führerschein in der Tschechei zu machen, da ich dort auch einen Wohnsitz habe!
Ich bin mir aber nicht sicher!
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand von Euch weiterhelfen könnte.
Für die Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
lg Steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.03.2007, 23:44 Uhr

zu: Führerschein im Ausland

Du musst deinen Führerschein am Hauptwohnsitz machen, egal welche Staatsbürgerschaft du besitzt. Und Hauptwohnsitz ist der, an dem du deinen Lebensmittelpunkt hast und wo du dich die meiste Zeit aufhältst (eben mindestens 185 Tage im Jahr)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren