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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ElCommandante
09.09.2006, 21:55 Uhr

Gibt es im Ausland auch ein Modell á la Flensburg??

Hi alle zusammen,
Wollte wissen ob es in anderen Ländern auch so etwas wie eine Verkehrssünderkartei (Flensburg) gibt, oder ist es in anderen Staaten nicht so leicht den Lappen zu verlieren??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.09.2006, 22:20 Uhr

zu: Gibt es im Ausland auch ein Modell á la Flensburg??

Ich weiß nicht, ob es in anderen Ländern auch eine zentrale Sünderdatei gibt. Den führerschein verlieren kann man im europäischen Ausland aber recht schnell verlieren. Vorallem sind deutsche Geldstrafen im Vergleich zu fast allen unseren Nachbarn -auch denen im Oste- ein Witz. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße werden in den meisten EU- Ländern und der Schweiz deutlich härter bestraft.
Für Trunkenheitsfahrten sind in vielen Ländern, Gefängnisstrafen vorgesehen.
Wie das mit einer zentralen "Kartei" ist, weiß ich nicht. Aber in vielen Ländern, wo es so etwas nicht gibt, werden deutlich längere Fahrverbote verhängt. Leider weiß ich da nur ein selektives Beispiel: Für einen durch vorfahrtsmißachtung verursachten Unfall ist in Polen schon ein Fahrverbot ab einem Jahr üblich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.09.2006, 22:28 Uhr

zu: Gibt es im Ausland auch ein Modell á la Flensburg??

Eigentlich ist es sogar richtig schwierig in Deutschland den Führerschein wegen 18 Punkten zu verlieren, durch die verschiedenen Phasen muss man die Punkte schon über längere Zeit ansammeln.

Im Ausland gibt es solch ähnlichen Systeme aber auch. In Italien läuft es z.B. andersrum, man startet mit 20 Punkten und bekommt bei Verstößen 1-10 Punkte abgezogen. Wer bei 0 ankommt, ist den Schein los.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

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Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz

Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt