Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nele
19.12.2005, 22:59 Uhr

Führerschein in NZ

Hallo!
Also, ich werde evt. 1 Jahr Austausch in NZ verbringen. Wenn ich hinfahre bin ich 15 zurück in Dtl. 16. Ich weiß das man dort mit 15 seinen Führerschein machen darf und ich erfülle auch alle Bedingungen. Ich weiß auch das ich zurück in Dtl. eine Nachprüfung machen muss. Aber meine Frage ist jetzt: Wie alt muss ich sein? Darf ich die mit 16 machen und dann Dtl. Straßen unsicher machen? Oder muss ich 2 Jahre warten? Und diese 6 monatige Fahrerlaubnis gilt die auch mit 16 Jahren?
Lg und danke im Vorraus für die Beantwortung
Nele

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy Bumm
02.03.2006, 05:31 Uhr

zu: Führerschein in NZ

@Nele
Wenn Du einen internationalen Führerschein rechtmäßig erworben hast, dann darfst Du auch dann in Deutschland Kraftfahrzeuge 6 Monate führen, wenn Du 16 Jahre alt bist. Die Frist von 6 Monaten beginnt an dem Tag, an dem Du wieder in Deutschland wohnst. Danach darfst Du nicht mehr fahren. Mit 18 kannst Du dann den FS umschreiben evl. mit Prüfung.

PS: Was bedeutet "NZ"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 12:52 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Ich vermute mal, kit "NZ" ist Neuseeland gemeint. Und ohne jetzt nachzusehen ist Neuseeland nicht in der berühmten Anlage 11 der FeV aufgeführt. Für Nele heißt das im Klartext:
Der neuseeländische FS bleibt nach der Ankunft in Deutschland 6 Monate gültig. Dann allerdings erlischt diese Gültigkeit; neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
02.03.2006, 13:44 Uhr

zu: Führerschein in NZ

»neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.«

Stimmt so nicht, umgeschrieben werden sie schon, allerdings nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 14:19 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Sagen wir so: Es wird eine deutsche Fahrerlaubnis nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erteilt, wobei die Vorschriften über die Fahrerlaubnis nicht anzuwenden sind.
:)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h