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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steinzeitheld
06.10.2005, 00:54 Uhr

Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Hallo miteinander...,

heute ist ein Einschreiben bei mir ins Haus reingeflattert, hatte ich schon erwartet... Ich bin vor kurzem Ausserorts wo 80km/h erlaubt war mit 135km/h (Motorrad) gelazert worden!!!, promt 500m weiter von den Grünen auch angehalten worden. Hatte weder Perso noch FS dabei. Ich habe schon 10 Punkte gesammelt, würde mir diese 4 gerne ersparen, darum habe ich aus Panik meinen FS in Frankreich umschreiben lassen in der Hoffnung dass keine Punkte registriert werden. (PS: Ich bin Franzose, habe sowohl eine Deutsche wie auch eine Franz Staatsbürgerschaft)

Jetzt zu meinen Fragen:
- Was soll ich jetzt tun?
- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?
- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?

What NOW???

mfg, Steinzeitheld

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
06.10.2005, 10:08 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

»- Was soll ich jetzt tun?«

Das Bußgeld bezahlen.

»- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?«

Nein, die Punkte werden auf jedem Fall deinem Punktekonto in Flensburg gutgeschrieben, ganz gleich welches Land deinen FS ausgestellt hat.

»- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?«

Wenn du keine Hinweise auf eine Falschmessung hast, bringt dies nichts.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
06.10.2005, 13:18 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Manche Leute werden halt nie schlau ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mpu
15.10.2005, 16:28 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

14 Punkte bedeutet:
1. Die Behörde wird Dich zu einer Psychologischen Schulung auffordern.
An dieser Schulung ist zwingernd teilzunehmen.
Damit werden 2 Punkte im Register gelöscht.
Kommst Du der Aufforderung der Behörde nicht nach, wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Sicher wird die Behörde mit Nachdruck fragen, warum du die Pappe umgeschrieben hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.10.2005, 16:36 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Wenn du den französischen Führerschein hast, kann dir dieser nicht in Deutschland entzogen werden. Du wirst aber in diesem Fall statt einem Entzug ein Fahrverbot für Deutschland erhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
28.10.2005, 19:27 Uhr

zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...

Lasermessungen, die ohne Stativ erfolgten, sollten grundsätzlich angegeriffen werden. Anwalt für Verkehrsreht einschalten und Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen hinzuziehen. Hillft in vielen derartigen Fällen. Siehe auch Veröffentlichung vom ADAC zu den Messungen. Ausländische Fahrerlaubnis hilft für BRD nicht weiter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können