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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KLMA
27.09.2013, 12:11 Uhr

BF 17 ohne Begleitung

Ich werde bald 17 und gehe noch zur Schule. Mein Problem ist nur, dass ich relativ weit weg von der Schule wohne. Normalerweise würde mir eine Busfahrkarte zustehen, aber die ist wiederum weit weg, deswegen kam sonst immer ein Taxi, dass kommt jedoch jetzt nicht mehr, da jetzt nur noch 4 Kinder in meiner näheren Umgebung zur Schule müssen. Fahrrad oder Roller wäre im Sommer ja kein Problem, aber im Winter ist das problematisch, da mein kleiner Bruder erst 7 ist. Würde solch ein Antrag angenommen werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.09.2013, 20:17 Uhr

zu: BF 17 ohne Begleitung

Ob ein Antrag genehmigt wird - oder auch nicht - liegt in der Entscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Von unserer Seite her ist es also nicht möglich, dazu verbindlich etwas zu schreiben.

Was gefordert wird, kannst du hier nachlesen:
http://www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/lebenslage
n/Ausnahmen_vom_Mindestalter_(Fahrerlaubnis
)
Die Anforderungen (zB. die MPU) und die Argumentation (die Ausnahme vom Mindestalter) sind nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint.
Lies dazu bitte auch
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-
Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm

wo es einem Gericht nicht ausreichte, dass ein Azubi eine Strecke von 30 km mit Zug und Fahrrad zu bewältigen hatte.

Andererseits kenne ich auch Berichte von 17jährigen, deren Antrag ohne viel Trara genehmigt wurde (wohl aber auch mit MPU).
Dabei entschied sich der Antragsteller allerdings am Ende für den Streckenführerschein. Vielleicht ist das ja auch eine Alternative für dich?

Viel Glück.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Mofas

Mit Leichtkrafträdern

Mit Kleinkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken