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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paul14
05.05.2013, 19:07 Uhr

Mofa Führerschein mit 14

Ich habe gehört, dass man den Mofa Führerschein schon mit 14 machen und auch schon fahren darf wenn man eine Sondergenehmigung hat,
diese würde ich auch gerne beantragen da ich auf dem Land wohne und immer mit dem Fahrrad weiter wegfahren muss um mit dem Bus in die Stadt oder zur Schule zu kommen.
Wäre das wohl ein ausreichender Grund oder welche Gründe sollte man sonst haben?

Danke schonmal im Vorraus, mfg paul14

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.05.2013, 19:07 Uhr

zu: Mofa Führerschein mit 14

Ausnahmeregelung "Mindestalter" fürs Mofafahren?
Darüber wird jeder Sachbearbeiter grinsen.;o)

Liegt einfach daran,dass ein Mofa eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten darf. Ein Fahrrad aber -bei genügend trainiertem Fahrer- deutlich schneller ist/sein kann.
Du müsstest also eher was an deiner Fitness tun, als an einer Ausnahmeregelung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.05.2013, 20:10 Uhr

zu: Mofa Führerschein mit 14

VG Braunschweig, Beschluss vom 18.02.2008, Az. 6 B 411/07, Volltext-ID: 3K348824
»Für den Weg zum Berufs- oder Ausbildungsort darf eine Ausnahme vom Mindestalter nur genehmigt werden, wenn sonst besonders schwerwiegende Nachteile entstehen.(...) Es genügt jedoch nicht, dass sich das Alltagsleben der Familie mit der Genehmigung besser organisieren ließe. Der Antragsteller muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Berufs- oder Ausbildungsort ohne die Ausnahmegenehmigung zu erreichen.«

Was hat sich denn bei dir geändert, dass der Radweg auf einmal unzumutbar wurde?

Der zitierte Text ist übrigens aus einem Urteil, mit dem der Antrag eines bF17ers vom Lande(!) abgeschmettert wurde, der einen Weg von 34 km (eine Strecke!) zu bewältigen hatte und von der Auflage des Begleiters freigestellt werden wollte. Die 2 km bis zum Bahnhof wären auch zu Fuß machbar. So der Richter.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

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Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

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