Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern freehawk
20.04.2009, 19:38 Uhr

Motorradführerschein

Hallo zusammen,

kurze Frage:
Ich bin 24 und will den Motorradführerschein machen.

Wie sieht es da mit der Beschränkung auf 34 PS aus? Ab wenn ist die aufgehoben?

Ich habe irgendwo gelesen dass man den Führerschein mit 25 dann einfach umschreiben muss, ist das richtig?

Gruß
Freehawk

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.04.2009, 21:23 Uhr

zu: Motorradführerschein

Nöö, das ist nicht richtig.
du kannst entweder nun deine A-Prüfungen ablegen und für zwei Jahre auf 34 PS beschränkt fahren.
Wenn du das nicht möchtest, kannst du dich auf einer offenen Maschine nachschulen lasssen und auf der eine PP ablegen - DANN dürftest du auch schon vor Ablauf der 2-Jahres-Frist offen fahren.

Oder du wartest noch und lässt dich gleich offfen ausbilden. Die Ämter akzeptieren Anmeldungen ,die ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse hereinkommen. Noch früher ist eher selten.
Dann legst deine TP ab 3 Monate und deine PP ab einem Monat vor deinem 25. Geburtstag ab und darfst dann ab dem Geburtstag ungdrosselt düsen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Diabolo
23.04.2009, 08:01 Uhr

zu: Motorradführerschein

Mich würde mal interresieren wo das steht mit der Nachschulung und der anschliessenden PP was Peg da geschrieben hat und ob dass in allen Bundesländern geht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.04.2009, 20:56 Uhr

zu: Motorradführerschein

Da gibt es sicherlich keine Abweichung in den einzelnen Bundesländern:

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Gefunden habe ich das übrigens bei Fahrtipps.de, ;o)
Hier
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-off
en.php

steht es ganz unten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand