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Führerschein (D)

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09.03.2008, 17:45 Uhr

nicht eingetragene begleitpersonen

hallo,

ich wollte mich mal erkundigen was passiert wenn man begleitetes fahren ab 17 macht, und ausnahmsweise mit einer nicht eingetragenen begleitperson fährt, eine, die natürliche alle kriterien erfüllt.

treffen die 150 EURO busgeld, der fahrerlaubniss entzug, die 4-punkte und die teilnahmepflicht am aufbauseminar auch zu, oder kann man mit mildernden umständen rechen, oder drückt die polizei evt. ein auge zu?

lg

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09.03.2008, 18:50 Uhr

zu: nicht eingetragene begleitpersonen

Man kann eine Person auch noch nachträglich in de Fahrberechtigung eintragen lassen, natürlich bevor sie begleiten darf.
Das kostet knapp 30 Euro und ist damit deutlich billiger, als die zu erwartenden Kosten fürs Fahren ohne Begleitperson.

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