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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern presidente
07.05.2006, 19:39 Uhr

Führerschein mit 17 ohne Begleitperson

Hi!
ich hab im Radio mal gehört, dass ma sich da von der Polizei bei bestimmten voraussetzungen eine Erlaubnis holen kann, damit ma auch ohne der Begleitperson in einer bestimmte Region fahren kann. Jetzt wollt ich ma fragen was diese Vorraussetzungen sind. Weiß des wer?
Vielen dank
Max

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.05.2006, 19:55 Uhr

zu: Führerschein mit 17 ohne Begleitperson

Bei der Polizei bekommst du gar nichts, da wäre die Führerscheinstelle zuständig. Aber solche Ausnahmegenehmigungen werden nur unter strengen Auflagen und bei guten Gründen erteilt. (Z.B. Fahrten zur Schule wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2006, 19:56 Uhr

zu: Führerschein mit 17 ohne Begleitperson

Die Polizei hat mit solchen Erlaubnissen nix zu tun da sie mit Führerscheinen nix zu tun hat. Zuständig für sowas ist die Fahrerlaubnisbehörde.

Grundlage für Fahrerlaubnis ist immer das Gesetz, und wenn man wissen will, ob es möglich ist, eine Fahrerlaubnis zu kriegen, muß man folglich im Gesetz nachsehen, ob eine Vergabe in diesem bestimmten Fall möglich ist. Daher empfehle ich Dir einfach einen Blick in die Gesetzestexte, insbesondere in die §§ 10, 48a und 48b der FeV (einfach googlen).

Ausnahmen zum Wegfall der Begleitperson gibt es nicht. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen vollwertigen FS Klasse B (also nicht-begleitet) unter dem Minestalter zu erwerben, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt und ohne die FS ein beträchtlicher Schaden an Lebensqualität vorhanden ist.

In der Praxis wird diese Genhemigung äußerst selten erteilt, zB, wenn alle näheren Mitglieder in der Famile plötzlich fahruntauglich werden und das zwangsläufig zum wirtschaftlichen Bankrott der Familie führen würde und aus welchen Gründen auch immer ein Mofa nicht in Frage kommt. Dann könnte man dem Minderjährigen unter strengen Auflagen (festgelegte Fahrtrouten o.ä.) die FS- Klasse B schon mit 17 oder noch früher erteilen.

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