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Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
 claude
06.04.2005, 15:06 Uhr
HEY
1)Muss ich , wenn ich 15 bin und einen normalen m schein machen will , da mir nicht genügend busverbindungen zu verfügung stehen, einfach in einer Fahrschule vorlegen und beweisen können, dass ich nicht zur schule komme oder muss ich irgendwo was beantragen?
2)wieviel koste der m -lappen und muss man auch einen praktischen teil ablegen. In Luxemburg ist das etwas einfacher : nur 6 theorie. stunden und der schein kostet insgesamt nur 140 eur.
Danke
 jon
06.04.2005, 17:01 Uhr
zu: HEY
die Fahrschule hat damit nichts zu tun da mußt du zur Führerscheinstelle o.ä. im Landratsamt
 Marcel87
06.04.2005, 17:31 Uhr
zu: HEY
also!
du brauchst dich vor niemandem zu rechtfertigen, warum du einen führerschein machen willst. das interessiert niemanden.
du gehst einfach in die fahrschule und meldest dich an. den rest müsste normalerweise dein fahrlehre dann erledigen..
in luxembourg darfst du nur dann machen, wenn dein fester wohnsitz für mindestens 185 tage da liegt. aber da du ja noch schüler bist, geht das au nciht so ohne weiteres... also macvh ihn in deutschland und gut ist! ;)
 jon
06.04.2005, 17:35 Uhr
zu: HEY
Marcel du hast wohl nicht richtig gelesen: er will mit 15 Jahren Klasse M und nicht Mofa machen.
 Marcel87
06.04.2005, 22:16 Uhr
zu: HEY
@jon: in deutschland gehts net.. in luxembourg doch wohl auch net oder? (->EU-richtlinie?)
 jon
06.04.2005, 22:24 Uhr
zu: HEY
also beim Autoführerschein geht's für 16-17 jährige, die keine Busverbindung zur Schule/größerem Ort haben und deren Eltern auch keinen Führerschein haben.
Er wohnt ja in Deutschland und nicht in Luxemburg.
 claude
07.04.2005, 10:11 Uhr
zu: HEY
ja ,eu-richtlinie hin oder her, in luxemburg gibs auch noch das Bankgeheimnis und hier nicht, oder
 jon
07.04.2005, 13:08 Uhr
zu: HEY
in Deutschland gibt's selbstverständlich das Bankgeheimnis, ist halt etwas weicher als das in Luxemburg, außerdem kann man das nicht vergleichen.
Da du in der BRD den Führerschein machen willst, sind die luxemburgischen Vorschriften sowieso irrelevant.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

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Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren
Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
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