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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.02.2005, 10:56 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

»Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.«

Wenn das Maschinchen dem entspricht, darfst Du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
24.02.2005, 11:08 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

da zahlst du dann für die Versicherung aber ein vielfaches mehr und das entdrosseln ist auch nicht ganz billig. Kauf dir lieber 'ne gebrauchte 400-600er die sind auch in der Versicherung um einiges günstiger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 13:13 Uhr

zu: A1 offen fahren ???

Was auf jeden Fall problemlos geht, ist, die Beschränkung des Leichtkraftrades auf 80 km/h aufheben zu lassen, sobald du 18 Jahre alt bist. Die Maschine darf dann allerdings dennoch nur 11 kW haben, womit sie keine 180 km/h schafft, sondern vielleicht 110 bis 120 km/h. Dafür reicht dann auch deine bisherige Fahrerlaubnis Klasse A1.

Willst du auch die Leistungsbeschränkung auf 11 kW aufheben lassen, wird die Sache etwas komplizierter. Du bennötigst dann zunächst die Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt und musst zudem eine neue Betriebserlaubnis für das Motorrad beantragen. Bei einem Leichtkraftrad sind Fahrwerk, Reifen, Bremsen etc. nicht für höhere Leistungen und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, sodass ein solcher Umbau im Vergleich zur Anschaffung einer Klasse A-Maschine mit 25 kW kaum lohnt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht