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Das FAHRTIPPS-Forum
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 Charlentino
02.06.2004, 18:03 Uhr
Verjährungsfrist
Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. meine Fragen beantworten.
Mir hat man vor 8 Jahren (für 8 Monate) in Deutschland den Schein wegen Trunkenheit am Steuer genommen. Die anschliessende MPU war dann negativ, aber die Psychologin meine bei mir sei alles in Ordnung und ich sollte doch mit meiner Führerscheinstelle sprechen. Nach Rücksprache des Leiters der Führerscheinstelle mit der MPU Stelle wurde mir dann ein neuer Führerschein ausgestellt aber mit der Auflage nur für berufliche Zwecke. Und ich muss nochmal eine MPU Begutachtung machen. Diese machte ich auch , aber auch die war negativ weil die Zeit nach der ersten zu kurz war. Also wieder zur FSS,
der Leiter sagte mir er könnte mir den FS nach § 11 der Führerscheinverordnug nicht mehr nehmen. Ich habe dann von der FSS nie mehr eine Aufforderung zu einer neuen MPU zu machen gehört. So nun habe ich eine gültige Fahrerlaubnis (Deutschen FS) mit dieser Einschränkung, mit der ich seit 7 Jahren fahre.
Frage: gibt es für diesen Eintrag (berufliche Zwecke) eine Verjährungsfrist ?.
Was ist wenn ich zur FSS gehe und sage meinen
Führerschein verloren zu haben. Sie stellen mir einen neuen aus. Frage: Stossen sie noch auf diesen Eintrag oder bekomme ich einen allg. gültigen ?
Danke
 Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte
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Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
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nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
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