
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Diese Fragen warten noch auf Antworten
 T. Sasse
26.05.2015, 14:54 Uhr
Stapler fahren ohne PKW-Führerschein
Hallo zusammen,
ich arbeite seit Jahren in der Logistik ein eines grossen Unternehmens und fahre Stapler mit einen Staplerschein aber besitze keinen PKW oder ähnlichen "staatlichen" Führerschein. Ich fahre sowohl innerhalb des Werkes als auch im Rahmen von Verladetätigkeiten ausserhalb des Werksgeländes, dass zwar per Schranke für den Verkehr gesperrt ist aber für Fussgänger, Rad-Fahrer usw. frei zugänglich ist.
Nun habe ich in einem Beitrag hier im Forum folgendes gefunden:
"Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:
Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)"
Nun stellt sich mir die Frage, ob das noch so gilt und wo ich dies in schriftlicher Form finde..

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren
Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen
Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?

Mit Leichtkrafträdern
Mit Kleinkrafträdern
Mit Mofas
|
|
 |
|