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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bzubi
11.03.2008, 09:51 Uhr

Auf dem neuen FS "fehlt" CE

Hallo,

ich habe zu meinen Bundeswehrzeiten den CE gemacht und diesen 1999 umschreiben lassen - auf den damals neuen EU-FS.
Es war vermerkt, dass der CE Gültigkeit bis 2004 hat, dann hätte man irgendwas(?) nachweisen sollen. Was auch immer das war, ich habs verpasst. (Bin übrigens locker unter 50 Jahre)
Habe jetzt die A-direkt gemacht und auf dem neuen FS taucht CE gar nicht mehr auf.

Frage meinerseits: Hab ich die Chance, dass ich den CE zurückbekomme ? Was ist dazu nötig?

Gruß, Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.03.2008, 12:03 Uhr

zu: Auf dem neuen FS "fehlt" CE

>> Was ist dazu nötig? <<

eine neue prüfung in theo und praxis.
ce wird nur für 5 jahre erteilt dann ist eine neue gesundheitsprüfung fällig, die hast du verpasst. auch die übergangsfrist von 2 jahren ist verstrichen, also s.o.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
11.03.2008, 21:51 Uhr

zu: Auf dem neuen FS "fehlt" CE

Deswegen habe ich meine BW-CE noch am 20.12.98 umschreiben lassen! Ich hab fast noch 20 Jahre Zeit!

Ich hätte fast verpaßt die DE-Untersuchung zu machen!

Dann hätte mir das Selbe geblüht, nur hätte bei mir dann gleichzeitig die Fahrlehrerlaubnis DE geruht!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen