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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Winni
07.11.2007, 08:51 Uhr

Führerschein aus Kanada

Hallo zusammen,

meine Tochter wird nächstes Jahr für 1 Jahr nach Kanada (Winnipeg) gehen und möchte dort dann ihren Führerschein erwerben.

Wenn Sie dann 2009 von dort zurückkehrt, ist sie gerade 17 Jahre alt, d.h., es vergehen noch knapp 11 Monate bis zu ihrem achtzehnten Geburtstag.

Würde die Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Gruß aus Köln


Winni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2007, 15:11 Uhr

zu: Führerschein aus Kanada

Deine Tochter darf nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 6 Monate lang mit ihrem kanadischen Führerschein hier fahren, auch wenn sie dann erst 17 Jahre alt ist. Nach Ablauf der 6 Monate muss sie eine Pause bis zum 18. Geburtstag einlegen und kann dann den Führerschein ohne Prüfung in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Oder sie entscheidet sich vorher für BF17, dann darf sie nach Ablauf der 6 Monate in Begleitung fahren bis sie 18 Jahre alt ist.

Das alles gilt aber nur, wenn sie nach ihrer Rückkehr einen vollwertigen und noch gültigen Führerschein vorweisen kann. In Manitoba erhält man wohl zunächst nur einen Lernführerschein, der in Deutschland nicht zum Fahren berechtigt und hier auch nicht umgeschrieben werden kann.

Deine Tochter sollte also vor Ort die genauen Modalitäten des Fahrerlaubniserwerbs in Manitoba ausfindig machen und versuchen, spätestens am Ende ihres CDN-Aufenthaltes einen vollwertigen Führerschein zu bekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Ich selbst

Der blaue Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren