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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RS6
06.09.2007, 00:30 Uhr

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
07.09.2007, 17:49 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

nein, du kannst den zeitraum nicht frei wählen. der beträgt voraussichtlich 1 monat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Als Ersttäter darfst Du den Antritt des Fahrverbots in einer Spanne von 4 Monaten frei wählen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen