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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trucker26
05.04.2007, 16:28 Uhr

Busschein?

Hallo,ich hab da eine wichtige frage.Ich habe seit etwa 7 jahren den schein B,C,E bin berufskraftfahrer und habe gerade den personenbeförderungsschein gemacht.So jetzt kommt die große frage,darf ich jetzt auch den bus + fahrgäste fahren (klasse D)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.04.2007, 16:55 Uhr

zu: Busschein?

Nein, die Klasse D ist eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, für die man eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren und die entsprechenden Prüfungen ablegen muss. Dein P-Schein berechtigt dich nur - je nachdem, wofür du ihn beantragt hast - zum Führen von Mietwagen, Taxis etc.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
05.04.2007, 19:55 Uhr

zu: Busschein?

Wenn ich das recht sehe, darfst du nicht einmal einen leeren Bus fahren, es sei denn du arbeitestest (testtest...?)in einer Werkstatt, dann aber nur zum Zwecke einer Probefahrt um Fehler bzw. abgestellte Mängel zu überprüfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen