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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
28.03.2007, 19:18 Uhr

Kfz- anmeldung

Hallo,
habe am Montag den Wagen meiner Mutter abgemeldet, weil es mit dem Tüv schlecht aussah.
Jetzt habe ich aber die möglichkeit den Wagen doch günstig reparieren zu lassen.

Meine Frage:
auf dem Fahrzeugschein ist statt " Vorrübergehend abgemeldet"
endgültig abgemeldet" angekreutzt.
Da ich den Wagen nun übernehmen möchte
wollte ich wissen, ob man den wieder normal
anmelden kann?

Danke für Antworten im Voraus,

Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
29.03.2007, 08:48 Uhr

zu: Kfz- anmeldung

Sicher? Für was ein Vollgutachten? NICHTMAL mehr die Wagen die länger als 19 Monate abgemeldet waren benötigen dieses mehr.
Warum sollte ein Wagen der nur n Monat oder was weiß ich wielange der abgemeldet war eines benötigen?
HU/AU müsste völlig ausreichen nehm ich Mal an....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Schalten in den Leerlauf

Durch Abstellen des Motors