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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sexus
02.12.2006, 10:53 Uhr

Fahrerlaubnis entzogen

Hallo,
ich muss zur Nachschulung. Habe aber leider die Anmeldung verpasst da ich im Urlaub war.
Jetzt kam nach der Mahnung mit einer 2 Wochen frist ein Brief das mir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Falls ich sie nicht freiwillig abgebe holen sie Polizeibeamte ab.
Ich konnte, da ich im Urlaub war, die Annmeldebestätigung leider nicht zum Landratsamt schicken. Also Angemeldet bin ich bereits.
Hab ich da jetzt eine Möglichkeit das noch klar zu stellen?
Das ich jetzt ermal nicht fahren darf ist klar.
Ich muss zur Nachschulung da ich mit meinem Firmenwagen geblitzt worden bin.
Wenn was unklar ist einfach Fragen.
mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
02.12.2006, 12:51 Uhr

zu: Fahrerlaubnis entzogen

Ruf beim Landratsamt an. Dort werden sie geholfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren