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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
29.10.2006, 15:56 Uhr

zu: ich werde einfach nicht angemeldet

Zeige deinem Fahrlehrer doch mal deinen Brief vom Landratsamt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
29.10.2006, 22:09 Uhr

zu: ich werde einfach nicht angemeldet

@ Stephanie, wenn er das beim B-Führerschein schon so gemacht hat, dann frag ihn doch einfach mal, was das soll. Du kennst ihn ja schon etwas länger nun, da dürfte so eine Frage in Ordnung sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.10.2006, 22:41 Uhr

zu: ich werde einfach nicht angemeldet

Laut FahrschAusbO § 6 (1) darf dich der Fahrlehrer solange gar nicht zur Prüfung anmelden, solange er nicht davon überzeugt ist, dass deine Ausbildung abgeschlossen ist.
Liegt es vielleicht daran?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
29.10.2006, 23:52 Uhr

zu: ich werde einfach nicht angemeldet

Hallo Stephanie,

wie weit bist du denn mit der Ausbildung?

theorie? Fahrstunden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
30.10.2006, 07:12 Uhr

zu: ich werde einfach nicht angemeldet

@ Stephanie

Bei BE ist es klar das du keinen Unterricht und Theorieprüfung hattest.

Kannst du denn die Grundfahraufgabe?

Wenn von deiner Seite alles klar ist, solltest du noch einmal mit deinem Fahrlehrer sprechen, wenn er meint du könntest zur Prüfung wenn er die Unterlagen vom TÜV bekommen würde....
dann soll er sich mal kümmern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

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Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

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