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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
19.09.2005, 20:33 Uhr

Nach B nun BE?

Hey ihr alle,
also habe nur seit dem 3.8. meinen Lappen, endlich =) und jetzt kann ich mich von meinem Fahrlehrer nicht trennen und mache BE! ...-Ne ne, dass war ein kleiner Spaß wäre ja sonst ein bissl teuer =) Mach das für nen großen Wohnwagen! Hat jemand von euch Erfahrung, nun nach B noch BE zu machen? wäre euch echt dankbar!Glg *anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
30.09.2005, 13:41 Uhr

zu: Nach B nun BE?

Bei Klasse B:

- zG 3500 kg Kfz + zG 750 kg Anhänger

- Kombination aus einem Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger von mehr als 750 kg zG, wenn die Summe beider Fahrzeuge nicht mehr als 3500 kg ergibt

- die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
01.10.2005, 21:09 Uhr

zu: Nach B nun BE?

@ Knig.de,

Les das folgende mal durch:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.


Jetzt erklär nochmal deine abenteuerliche Rechnung, die ginge doch nur dann auf wenn bei einem Zugfahrzeug von 1,76 t Leermasse diese gleichzeitig der zul. Gesamtmasse entspräche, man dürfte in die Karre noch nicht mal einsteigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden